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Herzlich Willkommen

Mit dem Motto – Vertrauen ist gut – Anwalt ist besser – vertritt die Sozietät Weber Schwarz & Schwarzer als Zusammenschluss von Rechtsanwälten und Fachanwälten deutschlandweit Ihre Interessen. Als Rechtsanwalt München steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Schwarzer gern zur Verfügung.

Unsere Rechtsanwälte arbeiten rechtsgebietsübergreifend als eng vernetztes Team. Synergieeffekt für Sie ist eine umfassende Beratung in allen Rechtsfragen durch den für Sie zuständigen Rechtsanwalt. Er wird alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Mandat, die ggf. nicht zu seinen Schwerpunktthemen gehören, mit einem entsprechenden Kollegen standortübergreifend besprechen. Dies sichert Ihnen eine optimale Vertretung in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.

Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich – deutschlandweit.

Auf unserer Webseite können Sie sich umfassend über die Möglichkeiten der Verfolgung Ihrer rechtlichen Interessen informieren.

Unter den entsprechenden Menüpunkten finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen sowie zu den einzelnen Kollegen. Rechtsanwalt Florian Schwarz (ausgeschieden 2023) ist Fachanwalt für Familienrecht mit Stammsitz in Buchloe, Rechtsanwalt Alexander Weber Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Stammsitz in Buchloe. Rechtsanwalt Matthias Schwarzer ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht mit Sitz in München und Buchloe.

Bitte schauen Sie sich um!

Gerne stehen Ihnen

Rechtsanwalt München und Buchloe

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer – Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und

Rechtsanwalt Buchloe

Rechtsanwalt Alexander Weber – Fachanwalt für Verkehrsrecht

zu einem persönlichen Beratungsgespräch in unseren Büros in München und Buchloe zur Verfügung.

Für Kollegen:

Rechtsanwalt München

Rechtsanwalt Matthias Schwarzer (Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) und

Rechtsanwalt Buchloe

Rechtsanwalt Alexander Weber (Fachanwalt für Verkehrsrecht), Rechtsanwalt Florian Schwarz (Fachanwalt für Familienrecht)

stehen Ihnen gern für Untervollmachtsmandate / Prozess– und Terminsvertretungen als Korrespondenzanwalt oder Prozessvertreter / Terminsvertreter und als Verkehrsanwalt zur Verfügung.


Rechtsanwalt Matthias Schwarzer seht Ihnen gern für Untervollmachtsmandate / Prozess– und Terminsvertretungen als Korrespondenzanwalt oder Prozessvertreter / Terminsvertreter oder als Verkehrsanwalt zur Verfügung.

Vor allem aber beraten wir Sie gern in unseren Fachanwaltschaften über WEG Jahresabrechnungen, Wohngeldabrechnungen, Hausgeldabrechnungen, zum Thema Hausgeld,  zu Beschlussanfechtungen und zum Wohnungseigentumsrecht beziehungsweise WEG- Recht. Gleiches gilt für das Mietrecht, insbesondere Kündigung eines Mietvertrages. Natürlich auch gern zu den Fachanwaltschaften Familienrecht und Verkehrsrecht.

Danach stehen Ihnen Rechts– & Fachanwalt Matthias Schwarzer, Alexander Weber und Florian Schwarz steht’s zu Seite.

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